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Gunnar Greier

    Die Entscheidung der Staatsanwaltschaft über Maßnahmen zur Rückgewinnungshilfe
    • 2016

      Die Vermögensabschöpfung ist ein zentraler Aspekt der Strafverfolgung, der den Grundsatz betont, dass Straftaten sich nicht lohnen dürfen. Dieser Grundsatz beeinflusst zunehmend Ermittlungs- und Strafverfahren. Um eine spätere gerichtliche Entscheidung über Vermögensabschöpfung zu sichern, können bereits im Ermittlungsverfahren Sicherungsmaßnahmen ergriffen werden. Die meisten dieser Maßnahmen betreffen die Rückgewinnungshilfe für Verletzte gemäß § 111b Absatz 5 StPO. Wenn der Täter aus der Straftat etwas erlangt hat, kann die Staatsanwaltschaft im Ermittlungsverfahren Sicherungsmaßnahmen für den Verletzten anordnen. Die Entscheidung über die Gewährung von Rückgewinnungshilfe liegt im pflichtgemäßen Ermessen der Staatsanwaltschaft und hat weitreichende Folgen für alle Verfahrensbeteiligten, einschließlich Beschuldigten, Verletzten und Strafverfolgungsbehörden. Die Publikation beleuchtet die rechtlichen Grundlagen und Entwicklungen der Rückgewinnungshilfe sowie verschiedene Ansichten in Rechtsprechung und Literatur. Zudem werden Kriterien für die staatsanwaltschaftliche Entscheidung und eine Prüfungsreihenfolge der Vorschriften entwickelt. Abschließend werden mögliche Änderungen für eine effektivere und praktikable Ausgestaltung der Rückgewinnungshilfe vorgeschlagen sowie der aktuelle Gesetzentwurf zur Reform des Vermögensabschöpfungsrechts bewertet.

      Die Entscheidung der Staatsanwaltschaft über Maßnahmen zur Rückgewinnungshilfe