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Thiemo Soester

    Zum Verschlechterungsverbot im deutschen Strafprozess nach alleinigem Rechtsbehelf des Angeklagten
    • Das Werk behandelt die Herleitung und Reichweite eines in der deutschen Strafprozessordnung verankerten, jedoch nicht immer klar definierten Rechtsinstituts: dem strafprozessualen Verschlechterungsverbot. Im ersten Teil wird untersucht, wie dieses Verbot entstand und ob es eine notwendige Folge der Struktur des Strafprozesses oder eine Ausnahme aufgrund übergeordneter Rechtsprinzipien darstellt. Der Verfasser kommt zu dem Schluss, dass die bisherigen Auffassungen das Verbot nicht vollständig erfassen. Er erkennt, dass das Verbot auch den Schutz des Angeklagten vor einer härteren Sanktionierung zum Ausdruck bringt, was auf das übergeordnete Verfassungsprinzip der Menschenwürde gemäß Artikel 1 Abs. 1 des Grundgesetzes hinweist. Im zweiten Teil zieht der Verfasser Konsequenzen für die Anwendung des Verbotes. Er argumentiert, dass das Verbot auch im Beschwerdeverfahren gelten sollte, insbesondere bei Beschlüssen über Rechtsfolgen. Zudem erweitert er den gesetzlich normierten Adressatenkreis des Verbotes aufgrund der verfassungsrechtlichen Herleitung. Schließlich sieht er die Geltung des Verbotes im Strafbefehlsverfahren als verfassungsrechtlich notwendig an, was im Widerspruch zur bestehenden gesetzlichen Regelung steht. Das Werk bietet sowohl Praktikern als auch Wissenschaftlern wertvolle Einsichten und regt zur vertieften Auseinandersetzung mit diesem oft als selbstverständlich betrachteten Rechtsinstitut an.

      Zum Verschlechterungsverbot im deutschen Strafprozess nach alleinigem Rechtsbehelf des Angeklagten