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Michael Kruschinsky

    Die rechtliche Bedeutung sogenannter alterstypischer Veränderungen für die Minderung der Erwerbsfähigkeit, den Grad der Schädigungsfolgen und den Grad der Behinderung
    • 2017

      Die Studie untersucht die Bemessung der Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE), des Grades der Schädigungsfolgen (GdS) und des Grades der Behinderung (GdB), die in der gesetzlichen Unfallversicherung, im sozialen Entschädigungsrecht und im Schwerbehindertenrecht von zentraler Bedeutung sind. Ein Fokus liegt auf der Frage, ob altersbedingte Veränderungen, wie die Verminderung körperlicher und geistiger Leistungsfähigkeit, die Bemessung beeinflussen und möglicherweise zu einer Herabbemessung führen können. Die Untersuchung beleuchtet die rechtsdogmatische Begründung für die Verwaltungspraxis, die MdE, GdS und GdB in der einmal festgestellten Höhe zu belassen, auch wenn altersbedingte Veränderungen hinzukommen. Zunächst werden die rechtlichen Grundlagen, historischen Entwicklungen und Strukturprinzipien der relevanten Rechtsgebiete dargestellt. Für den Anspruch auf Leistungen aus der Unfallversicherung sind nur Funktionseinbußen zu berücksichtigen, die „infolge“ eines rechtlich geschützten Ereignisses entstanden sind, was die Kausalitätstheorie in verschiedenen verwaltungsrechtlichen Situationen beleuchtet. Im Schwerbehindertenrecht wird der Begriff der Behinderung und die notwendige Abweichung vom alterstypischen Zustand unter Berücksichtigung verfassungsrechtlicher Vorgaben untersucht. Die Praxis der Belassung von MdE, GdS und GdB erweist sich in der Unfallversicherung und dem Entschädigungsrecht als rechtmäßig, während sie im Sc

      Die rechtliche Bedeutung sogenannter alterstypischer Veränderungen für die Minderung der Erwerbsfähigkeit, den Grad der Schädigungsfolgen und den Grad der Behinderung