Ein zentrales Thema der kommunalen Wasserwirtschaft ist die Diskussion über Trinkwasserentgelte. Viele Wasserversorger überlegen, ihre Entgeltgestaltung zu ändern, um aktuellen wirtschaftlichen Herausforderungen zu begegnen. Rückläufige Wassergebräuche, verändertes Nutzerverhalten sowie klimatische und demografische Veränderungen erschweren die Gewährleistung kostendeckender und stabiler Preise. Zudem stehen die Trinkwasserpreise seit der Entscheidung des Bundesgerichtshofs im Fall enwag Wetzlar vom 02. Februar 2010 im Fokus der Kartellbehörden. Seitdem wurden mehrere Sektoruntersuchungen durchgeführt und Verfahren zur Überprüfung überhöhter Preise eingeleitet. Im Rahmen der 8. Novelle des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) 2013 wurde klargestellt, dass nur privatrechtliche Entgelte kartellrechtlicher Kontrolle unterliegen. Dennoch sind auch Unternehmen, die öffentlich-rechtliche Benutzungsgebühren erheben, für kartellrechtliche Untersuchungen relevant. Diese Abhandlung beleuchtet die komplexen Strukturen der Kalkulation und Kontrolle von Entgelten in der Trinkwasserversorgung und analysiert umfassend die rechtlichen und methodischen Rahmenbedingungen sowie die Grenzen der Kontrolle durch Kommunalaufsichts- und Kartellbehörden.
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