Der Zusammenschluss von Grossunternehmen im deutschen und europäischen Kartellrecht
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Der Zusammenschluß besonders großer Unternehmen begegnet grundsätzlicher wettbewerbspolitischer Skepsis. Der Gesetzgeber hat sein diesbezügliches Unbehagen in 23a Abs. 1 Nr. 2 GWB zum Ausdruck gebracht. Gerade die Bedeutungslosigkeit dieser Norm in der Kartellrechtspraxis zeigt aber, wie schmal auch aus der Sicht der Rechtsanwendung der Grat zwischen unverzichtbarem Marktstrukturschutz und ungerechtfertigtem Dezisionismus ist. Die vorliegende Arbeit unternimmt den Versuch, über die Konzepte von workable competition und Chicago School hinaus eine Alternative zwischen per-se-Verbot und Kontrollfreiheit zu entwickeln. Die aus übergroßen Unternehmenseinheiten erwachsenden Nachteile sollen nach den Grundsätzen der Ökonomischen Analyse des Rechts bei ihren Verursachern internalisiert werden.