Übertragungshindernisse bei der Unternehmensspaltung
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Die vielfach geforderte gesetzliche Regelung der Unternehmensspaltung ist mit dem 1.1.1995 in Kraft getreten. Dennoch hat sich dieses Rechtsinstitut bisher nicht recht durchsetzen können, weil gerade im Hinblick auf mögliche Übertragungshindernisse noch erhebliche Unsicherheiten bestehen. Die Vorschrift des § 132 UmwG scheint die an eine Gesamtrechtsnachfolge angelehnte vereinfachte Vermögensübertragung zunichte zu machen. Ziel der Arbeit ist es, eine interessengerechte Lösung zu finden. Dazu werden zunächst die betroffenen Interessen herausgearbeitet und gegenübergestellt. Ein Schwerpunkt ist dabei, die sich entwickelnde Ansicht von der Privilegierung der Übertragung eines Betriebes oder Betriebsteiles auf ein dogmatisches und aus den angesprochenen Interessen hergeleitetes Fundament zu stellen. Insbesondere wird aber auch an Einzelfällen die jeweilige Problematik erörtert und es werden nach Darstellung der jeweils streitigen Punkte für die Praxis taugliche Lösungen erarbeitet.