Rundfunkkonzentration und Verfassungsrecht
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Die Rundfunkkonzentration stellt einen Teilaspekt der aktuellen interdisziplinären Diskussion um das Thema Medienkonzentration dar. Der Gesetzgeber hat in den Rundfunkstaatsverträgen 1987, 1991 und 1997 versucht, eine rundfunkrechtliche Konzentrationskontrolle zu errichten, die aber weiterhin verfassungsrechtlichen und tatsächlichen Bedenken ausgesetzt ist. Aus diesem Anlaß untersucht die Arbeit die verfassungsrechtlichen Vorgaben der Rundfunkfreiheit des Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG. Sie geht von der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts aus und macht zum einen die zahlreichen inhaltlichen Aussagen der Rundfunkfreiheit für konkrete Anforderungen an das materielle Recht der Rundfunkkonzentrationskontrolle fruchtbar. Zum anderen schichtet sie im Rundfunksektor auf verfassungsrechtlich gebotene Weise den medien- und den kartellrechtlichen Kompetenzbereich voneinander ab.