Hessen im Bundesrat
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Bedeutung und Zukunft des Föderalismus sind auch heute Gegenstand der politischen Dis-kussion. Nach 1945 war der föderalistische Aufbau der Bundesrepublik durch die „alten“ und die von den Besatzungsmächten geschaffenen „neuen“ Länder vorgegeben, doch waren die politische Machtverteilung zwischen Bundesregierung und Bundesrat ebenso wie die Auftei-lung der Gesetzgebungskompetenz und die Finanzverfassung bei den Beratungen über das Grundgesetz zwischen „Zentralisten“ und Föderalisten heftig umstritten gewesen. Während die bundesdeutschen Kritiker des Föderalismus seine mangelnde Effizienz beklagen, hervor-gerufen durch das im Bundesrat institutionalisierte Mitspracherecht der Länder, erblicken seine Befürworter darin eine Garantie für den Erhalt von Pluralität und angemessener Be-rücksichtigung regionaler Interessen. In ihrer Studie zur hessischen Bundesratspolitik in den fünfziger Jahren untersucht die Ver-fasserin das Verhältnis zwischen Bundesregierung und Bundesrat am Beispiel von drei Poli-tikfeldern von besonderer Bedeutung: die Pariser Verträge von 1955, welche die Westbin-dung der Bundesrepublik besiegelten, die Finanzreform von 1955, die den Primat des Bundes in der Finanzverfassung begründete und schließlich die Grundlegung des Systems der Sozialversicherung in der ersten Hälfte der fünfziger Jahre, welche von bestimmendem Ein-fluss auf die weitere Gesetzgebung blieb. Dabei stellt die Verfasserin nicht nur das Zusam-menwirken der beteiligten Institutionen – Bundesrat, Bundestag und Bundesregierung – kritisch dar, sondern untersucht auch das Verhalten der handelnden Persönlichkeiten in Politik und Administration. In den Mittelpunkt rückt dabei vor allem die dominierende Figur des damaligen hessischen Ministerpräsidenten Georg August Zinn, insbesondere auch als politischer Kontrahent Konrad Adenauers. Die Untersuchung versteht sich als historischer Beitrag zu einer auch heute noch aktuellen politischen und gesellschaftlichen Diskussion.