Vom grauen zum weißen Kapitalmarkt
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Seit langem ist bekannt, daß der Graue Kapitalmarkt einen nicht unerheblichen Teil des deutschen Anlagekapitals bindet und teilweise vernichtet. Dennoch blieb der deutsche Gesetzgeber lange Zeit untätig. Die auf dem Grauen Kapitalmarkt tätigen Unternehmen und angebotenen Anlageformen wurden erstmals teilweise durch „das Gesetz zur Umsetzung von EG-Richtlinien zur Harmonisierung bank- und wertpapierrechtlicher Vorschriften“ (6. KWG-Novelle) einer speziellen Gewerbeaufsicht durch das Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen und das Bundesaufsichtsamt für den Wertpapierhandel unterstellt. Ein erheblicher Teil des Grauen Kapitalmarkts wird aber nach der 6. KWG-Novelle auch weiterhin nur von den allgemeinen gewerberechtlichen Vorschriften und der Kontrolle durch die Gewerbeaufsichtsämter erfaßt. Aufgabe der Arbeit ist es, das geltende Kapitalmarktrecht und die bestehende Kapitalmarktaufsicht systematisch zu erfassen, Widersprüche und Lücken zu erkennen, um daraus normativen Handlungsbedarf abzuleiten. Hierzu wird zunächst die neu eingeführte spezielle Gewerbeaufsicht am vormaligen Grauen, nunmehr Weißen Kapitalmarkt untersucht. Aufgezeigt wird, wie und welche Teile des Grauen Kapitalmarkts durch die 6. KWG-Novelle eingefangen wurden, aber auch warum andere nicht erfaßt wurden, kurz: die Stärken und Schwächen dieser Regelung. Die Autorin behandelt sodann Lösungsansätze aus dem allgemeinen und besonderen Gewerberecht zur Regulierung des verbleibenden Kapitalmarkts. Hierauf aufbauend werden die bestehenden Aufsichtslücken sowie Möglichkeiten, diese zu schließen, aufgezeigt. Nachgegangen wird der Frage, ob die Gewerbeordnung das geeignete Instrumentarium zur Verfügung stellt, um den Mißständen zu begegnen oder inwieweit es einer Neuordung bedarf. Die Regelungsvorschläge der Bundesregierung sowie die Vorschläge der Bundesratsinitiative zur Beaufsichtigung von Finanzdienstleistungs- und Versicherungsvermittlern werden vorgestellt und eine Stellungnahme hierzu erarbeitet. Plädiert wird für eine spezielle Gewerbeaufsicht über den gesamten Bereich der Anlagevermittlung am bislang Grauen Kapitalmarkt.