Vergabeverfahren und Rechtsschutz bei der Beschaffung von Informationstechnologie durch die Verwaltung
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Einen wesentlichen Bereich des öffentlichen Auftragswesens stellt die Beschaffung von Informationstechnologie dar. Neben standardisierten Liefer- und Dienstleistungen sind hiervon auch komplexe Softwareentwicklungen betroffen, die eine enge Zusammenarbeit der Vertragsparteien in der Vorbereitung und Durchführung des Auftrags erfordern. Dies steht im Gegensatz zur formalen Strenge des Vergaberechts. Diese praxisorientierte Arbeit greift die Problematik auf und untersucht die Besonderheiten der Softwareerstellung, deren Einbettung in das französische und deutsche Vergaberecht sowie den Rechtsschutz Dritter. Die Lösung wird nicht allein in dem Einsatz von modifizierten Verhandlungsverfahren gesehen; es werden vielmehr Möglichkeiten aufgezeigt, wie der Beschaffungsvorgang entsprechend dem Softwareerstellungsprozeß organisiert werden kann.