Ökonomische Gesichtspunkte im Rahmen der Herstellung der Verhältnismäßigkeit staatlichen Handelns im multipolaren Verhältnis
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Gegenstand der Arbeit ist die Frage nach der Zulässigkeit der Berücksichtigung ökonomischer Faktoren im Rahmen des Verhältnismäßigkeitsausgleichs. Dieses Problem ist bereits unter dem Schlagwort der „Kommerzialisierung des Schutzes der Grundrechte“ bekannt. Der Autor hebt diese Frage nun erstmalig auf die Ebene der mehrpoligen Verhältnisse. Konkrete Gegenstände dieser Diskussion sind der strafrechtliche „Täter-Opfer-Ausgleich“, die Privatisierung staatlicher Aufgaben und die Staatsstrukturprinzipien der Artt. 20 und 28 GG. Eine Vereinbarkeit hiermit ist im Ergebnis gegeben, wenn keine offensichtliche Mißbrauchsgefahr besteht, die notwendige Unterscheidung zwischen rechtlichen Freiheitsinhalten und tatsächlichen Freiheitschancen hinreichend berücksichtigt wird, die Adäquanz der Ausgleichsleistung gewährleistet ist und schließlich die im Rahmen von Grundrechtskollisionen durch den Eingriff mitverwirklichten Allgemeinwohlinteressen ausreichend gewahrt sind.