Die gesetzlichen Formen des Rechtsgeschäfts
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Im BGB gilt heute der Grundsatz der Formfreiheit. Der Erklärende kann wählen, in welcher Art und Weise er seinen Willen äußert. Vom Grundsatz der Formfreiheit sieht das BGB mehrere Ausnahmen vor, welche schwerpunktmäßig im Sachenrecht sowie im Familienrecht und Erbrecht liegen. Dort kommen die gesetzlichen Formen des BGB zur Anwendung. Die etablierten Formen sind die Schriftform (§ 126 BGB), die öffentliche Beglaubigung (§ 129 BGB) und die notarielle Beurkundung (§ 128 BGB). Obwohl diese Paragraphen viele Jahrzehnte unverändert blieben, haben sich gerade in den letzten Jahren in Einzelfragen nicht unbedeutende Änderungen in der höchstrichterlichen Rechtsprechung ergeben: Hinsichtlich der Schriftform wurden etwa die Anforderungen an die Einheitlichkeit der Urkunde herabgesetzt, die Möglichkeit der Blankounterzeichnung eingegrenzt, und die räumliche Abschlußfunktion bestätigt. Auch heute noch werden die rechtsgeschäftliehen Formvorschriften vielfach als Hindernis im Rechtsverkehr gesehen, insbesondere wenn es um die Einbeziehung moderner Medien im Massenverkehr geht. Mit der Entwicklung einer Elektronischen Form (§ 126 a BGB) und einer bildschirmtauglichen Form der Unterzeichnung (elektronische Signatur) als elementarem Teil aller Formvorschriften soll dieser Entwicklung Rechnung getragen werden. Sozusagen als Nebenprodukt dieser Entwicklung findet sich seit dem 1. August 2001 auch eine weitere neue Form im Allgemeinen Teil des BGB: Die Textform (§ 126 b BGB). All dies zeigt, daß zu Beginn des 21. Jahrhunderts Bewegung in die Formvorschriften des BGB gekommen ist. Der langen Geschichte der Formvorschriften wird somit noch das ein oder andere Kapitel hinzugefügt. In dieser Arbeit erfolgt eine umfassende Untersuchung dieser gesetzlichen Formen. Am Beginn steht dabei ein Blick auf die möglichen Funktionen der Formvorschriften. Daran fügt sich eine Darstellung über die Anwendung der gesetzlich vorgeschriebenen Form, gefolgt von einer Betrachtung der gesetzlich geregelten Arten der Form. Anschließend werden die Rechtsfolgen der Nichtbeachtung der Form behandelt. Schließlich folgt ein Überblick über die neuen Formvorschriften. Am Ende steht eine Zusammenfassung der Ergebnisse der Arbeit.