Der Schutz akustischer Kennzeichen nach dem MarkenG
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Das Markengesetz (MarkenG) hat im Jahr 1995 das deutsche Markenrecht grundlegend verändert. Die wesentlichen Teile der Reform gehen auf die europäische Markenrechtsrichtlinie zurück. Neben anderen Neuerungen sieht § 3 MarkenG entgegen der bisherigen Rechtslage vor, dass erstmals auch andere Zeichenformen als Worte und Bilder als Marke geschützt werden können. Zu den neuen Markenformen zählen auch die sogenannten Hörmarken, die aus Tönen, Klängen und Geräuschen bestehen. Die Voraussetzungen und die Reichweite des Hörmarkenschutzes wurden vom Gesetzgeber jedoch ebensowenig geregelt, wie die Frage, ob akustische Zeichen neben dem Markenschutz auch dem Schutz der übrigen im MarkenG geregelten Kennzeichenformen zugänglich sind.