Abfallverbringung ohne Grenzen
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Durch das Nähe- und Autarkieprinzip der Abfallverbringungsverordnung und der Abfallrahmenrichtlinie werden Abfälle an einen Ort gebunden. Zur Begründung werden Aspekte des Umwelt- und Gesundheitsschutzes vorgebracht. Illegale Abfallentsorgung soll in jedem Fall vermieden werden. Das Integrationskonzept des EG-Vertrages wird durch ein Plädoyer für autarke Lebensräume jedoch völlig auf den Kopf gestellt. Um so mehr verwundert es, dass eine Auseinandersetzung mit den einschlägigen Rechtfertigungsgründen des EG-Vertrages kaum stattfindet. Vor diesem Hintergrund verfolgt der Beitrag das Ziel, die europarechtliche Bewältigung des abfallwirtschaftlichen Nähe- und Autarkieprinzips zu analysieren. Dabei bedient sich die Autorin der Ergebnisse der Ökonomie und berücksichtigt politische Intentionen. Der Großteil der Arbeit ist während der Tätigkeit der Autorin bei der Max-Planck-Projektgruppe »Recht der Gemeinschaftsgüter«, Bonn, entstanden, die sich insbesondere mit den Schnittstellen der Jurisprudenz zu den Wirtschafts- und Politikwissenschaften befasst.