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Laserwaffen im Völkerrecht und das Verbot unnötiger Leiden
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Nur selten werden besonders grausame Kriegswaffen explizit durch völkerrechtliche Verträge verboten. Nach einer Darstellung der Wirkung von Laserwaffen deckt der Verfasser die Spielräume und Lücken des Blendlaserprotokolls auf, das den Einsatz von Lasern zur Erblindung untersagt. Das Verbot von Blendlasern stützt sich auch auf das allgemeine Verbot unnötiger Leiden, das die vertragliche Regel notwendig ergänzt. Die Konkretisierung der Abwägung zwischen militärischen und humanitären Aspekten im Prozess einer diskursiven Rechtsanwendung liefert die Grundlage für eine Anwendung auf andere umstrittene Kampfmittel. Für Völkerrechtler, Rechtshistoriker und Rechtstheoretiker.
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2006, paperback
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