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Die Abgrenzung zwischen Vorbereitung und Versuch im Wirtschafts- und Nebenstrafrecht

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Die Arbeit befasst sich schwerpunktmäßig mit der Frage, ob die in erster Linie für das Kernstrafrecht entwickelten Kriterien zur Konkretisierung des unmittelbaren Ansetzens (§ 22 StGB) und damit zur Bestimmung des Versuchsbeginns eines bestimmten Delikts auf Tatbestände des Wirtschafts- und Nebenstrafrechts übertragbar sind. Nach einer einleitenden Hinführung zum Thema und der Bestimmung der für die Arbeit wesentlichen Begriffe werden zunächst die für das Kernstrafrecht entwickelten „Abgrenzungstheorien“ im Überblick dargestellt, um den Ausgangspunkt der Fragestellung zu verdeutlichen. Die aufgeworfene Frage wird vorwiegend exemplarisch am Beispiel der Steuerhinterziehung (§ 370 AO), der Aus- und Einfuhrdelikte sowie einiger Tatbestände des Kriegswaffenkontrollgesetzes und des Betäubungsmittelgesetzes dargestellt. Dabei werden zunächst die Rechtsprechung und die Literatur zu diesen Tatbeständen hinsichtlich der Abgrenzung zwischen Vorbereitung und Versuch ausgewertet und wiedergegeben. Weitere Tatbestände des Wirtschafts- und Nebenstrafrechts werden im Überblick miteinbezogen. Anschließend werden die strukturellen Unterschiede der Delikte des Wirtschafts- und Nebenstrafrechts gegenüber den Delikten des Kernstrafrechts erörtert. Dabei steht im Mittelpunkt, ob und inwieweit diese Unterschiede die Heranziehung von gegenüber dem Kernstrafrecht abweichenden Kriterien zur Bestimmung des Versuchsbeginns gebieten. In diesem Zusammenhang bildet die Verdeutlichung des wachsenden Einflusses von europarechtlichen und völkerrechtlichen Vorgaben einen wesentlichen Schwerpunkt. Im Anschluß werden auf der Grundlage der anerkannten Auslegungsmethoden - wiederum unter Berücksichtigung von etwaigen europarechtlichen oder völkerrechtlichen Vorgaben - kumulativ anzuwendende Abgrenzungskriterien zusammengestellt. Schließlich werden diese Kriterien auf die in Rechtsprechung und Literatur besonders umstrittenen Fallgruppen, welche im vorderen Teil der Arbeit dargestellt wurden, angewendet. Gleichzeitig wird zu den dort lediglich wiedergegebenen Positionen Stellung bezogen. Abschließend werden die wesentlichen Ergebnisse der Arbeit in Form von Thesen zusammengefasst.

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2004

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