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Zivilrecht bei Rechtsnachfolge unter juristischen Personen des öffentlichen Rechts

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Die Rechtsnachfolge unter juristischen Personen des öffentlichen Rechts ist aktueller denn je. Zahlreiche Krankenkassen- und Sparkassenzusammenschlüsse belegen dies. Die dabei auftretenden zivilrechtlichen Fragestellungen sind Gegenstand der Arbeit. Ungeklärt war bislang, wie die zivilrechtlichen Rechtspositionen einer juristischen Person des öffentlichen Rechts übertragen werden. Dies erfolgt grundsätzlich nach öffentlich-rechtlichen und zivilrechtlichen Vorgaben. Es bedürfte also einer gesetzlichen Rechtsnachfolgeanordnung als öffentlich-rechtliches Rechtsnachfolgeelement sowie der Erfüllung eines zivilrechtlichen Übertragungstatbestandes (einschließlich sämtlicher Mitwirkungsrechte Dritter). Der Autor weist anhand einer umwandlungsgesetzlichen Rechtsgedankenübertragung nach, dass es in Fällen (partieller) Universalsukzessionen keines zivilrechtlichen Rechtsnachfolgeelements bedarf. Dadurch wird eine zügige Durchführung der Sukzession gewährleistet. Außerdem vermeidet dieser Lösungsweg die Gefahr, dass hoheitlich angeordnete Rechtsnachfolge an der fehlenden, jedoch notwendigen Mitwirkung eines in die Sukzession einbezogenen Dritten unter Umständen scheitern könnte. Die Untersuchung umfasst weiterhin die arbeits- und personalvertretungsrechtlichen Fragestellungen bei Rechtsnachfolge, insbesondere im Hinblick auf die Anwendbarkeit von §613a BGB und die zukünftige Gestaltung der Personalvertretung. Gleichermaßen werden datenschutz- und haftungsrechtliche sowie zivilprozessuale Auswirkungen der Rechtsnachfolge umfassend untersucht und auftretende Probleme geklärt.

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2004, paperback

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