Das Dubliner Übereinkommen
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Das am 1. September 1997 in Kraft getretene Dubliner Übereinkommen (DÜ) stellt ein Novum im Flüchtlingsvölkerrecht dar, da dieses zwischen den Staaten der Europäischen Gemeinschaft abgeschlossene völkerrechtliche Abkommen zum ersten Mal eine Bestimmung der Zuständigkeit eines Staates für die Durchführung eines Asylverfahrens trifft. Ziel der Arbeit ist eine Evaluierung des DÜ nach seiner mehrjährigen Anwendung in der Praxis, insbesondere im Hinblick auf die angestrebte Harmonisierung des Asylrechts in der Europäischen Union. Schwerpunktmäßig werden die gesetzliche Umsetzung des Übereinkommens in Deutschland und den Niederlanden, die Auswirkungen des DÜ auf das nationale Asylverfahren und die Verwaltungspraxis und Rechtsprechung in den beiden Staaten untersucht. Abschließend wird die EU-Verordnung zur Bestimmung des zuständigen Asylstaats («Dublin-II») vorgestellt und anhand der aus dem Rechtsvergleich gewonnenen Erkenntnisse bewertet.