Die Verknüpfung von europäischem und nationalem Recht bei der Gründung einer Societas Europaea (SE)
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Das Regelungskonzept der Societas Europaea wurde wegen der zahlreichen Verweise auf das nationale Recht des jeweiligen Sitzstaates der Gesellschaft vielfach kritisiert. Auf diese Weise stünde die Supranationalität der Gesellschaft in Frage, zudem werfe das Ineinandergreifen der verschiedenen Regelungsebenen zahlreiche Friktionen auf. Diese Arbeit untersucht detailliert, wie groß die Unterschiede zwischen der deutschen, englischen und spanischen Rechtsordnung im Bereich der Gründung der Gesellschaft tatsächlich sind. Das Gründungsrecht gilt als Folge der Ersten und Zweiten gesellschaftsrechtlichen Richtlinie als harmonisiert. Nach dieser Bestandsaufnahme wird auf den Beitrag eingegangen, den die europäische Judikative zu weiterer Rechtsangleichung im Recht der SE leisten kann, ohne in die Zuständigkeiten der mitgliedstaatlichen Gerichte einzugreifen. Schließlich wird der Frage nachgegangen, ob ein Bedarf nach weiterer legislativer Rechtsangleichung besteht.