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Die Zulässigkeit der zweistufigen Aktienemission

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Bei der Ausgabe neuer Aktien aus einer Kapitalerhöhung wird zumeist das sogenannte zweistufige Verfahren angewendet. Dabei zeichnen und übernehmen die beteiligten Emissionsbanken die Aktien nur zu ihrem geringsten Ausgabebetrag. Den beim Weiterverkauf der Aktien an die Anleger eingenommenen, oft erheblichen Mehrerlös führen sie dagegen erst nach der Handelsregistereintragung der durchgeführten Kapitalerhöhung aufgrund einer Vereinbarung im Aktienübernahmevertrag an die Gesellschaft ab. Obwohl dieses Verfahren der gängigen Praxis entspricht, ist seine Zulässigkeit umstritten, da es unter anderem als Umgehung aktienrechtlicher Kapitalaufbringungsvorschriften kritisiert wird. In dieser Arbeit wird unter Darstellung des bisherigen Meinungsstandes in Rechtsprechung und Literatur die Vereinbarkeit des zweistufigen Emissionsverfahrens mit dem deutschen Recht erforscht. Zudem werden anhand von exemplarischen Emissionszeitplänen die Gründe für seine häufige Verwendung in der Praxis gezeigt. Daneben wird erläutert, welche Lösungen das US-amerikanische und das britische Recht für die untersuchte Problematik bereithalten.

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2005

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