Das Ende des GmbH-Konzernrechts?
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Die vorliegende Arbeit widmet sich vor allem der gleichermaßen arbeitsrechtlich und gesellschaftsrechtlich bedeutsamen Frage nach der dogmatischen Legitimation einer Haftung im GmbH-Konzernrecht. Diese Frage ist nicht neu, gewinnt aber im Lichte der jüngsten Rechtsprechung an Aktualität. Daher soll in den folgenden Ausführungen untersucht werden, ob die neuen Entwicklungen der Rechtsprechung vor dem Hintergrund des Sinn und Zwecks der Rechtsform der GmbH haltbar sind und welche Konsequenzen sich daraus für andere bisher entwickelte Grundsätze ableiten lassen. In diesem Zusammenhang soll unter anderem auch die Rechtsprechung des BGH zum GmbH-Vertragskonzern auf ihre aktuelle Gültigkeit untersucht werden. Das Gericht ging bisher bei Bestehen eines Unternehmensvertrages davon aus, dass die Situation beim GmbH-Konzern mit der des Aktienkonzerns vergleichbar ist mit der Folge, dass auch für den GmbH-Vertragskonzern eine Verlustausgleichspflicht des herrschenden Unternehmens analog §§ 302, 303 AktG angenommen wurde. In Anbetracht der neuen Rechtsprechung stellt sich die Frage, ob diese Position nach wie vor aufrecht erhalten werden kann oder ob nicht auch für den Vertragskonzern die analoge Anwendung der §§ 302, 303 AktG abgelehnt werden muss. In Erweiterung zu Altmeppen und Bitter soll mit dieser Arbeit die Frage aufgeworfen und beantwortet werden, ob wir das „Ende des GmbH-Konzernrechts“ erleben.