Steuerumgehung und Hinzurechnungsbesteuerung
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Anlass der Doktorarbeit war die Einführung des § 42 Abs.2 AO durch das Steueränderungsgesetz 2001. Diese Vorschrift ist als neuer Versuch zu werten, die für den Fiskus ungünstige Rechtsprechung des Bundesfinanzhofes zum Verhältnis der Generalklausel des § 42 AO zu den Vorschriften der Hinzurechungsbesteuerung zu beeinflussen. Zunächst wird die Entwicklung von den wichtigen BFH-Urteilen Anfang der 90er Jahre, über die entscheidenden Urteilen in den Jahren 1999 und 2000 bis zur Gesetzesänderung im Jahre 2001 beleuchtet. Danach versucht der Verfasser, den Inhalt von § 42 Abs.1 AO - gleichbedeutend mit § 42 AO vor Änderung durch das Steueränderungsgesetz 2001 - näher zu klären. Dieser Teil nimmt einen großen Abschnitt des Werks in Anspruch, da die Tatbestandsmerkmale des Missbrauchs und der Umgehung des Steuergesetzes seit über 80 Jahren in der Steuerrechtswissenschaft umstritten sind. Insbesondere bei dem Begriff des Missbrauchs geht der Autor einen neuen Weg, um der vielfach geäußerten Ansicht, dass dieses Tatbestandsmerkmal nicht subsumtionsfähig sei, entgegenzutreten. Hinsichtlich des Verhältnisses von § 42 AO zu den §§ 7ff. AStG nehmen die verschiedensten Auffassungen alle für sich die Geltung der Lex- Specialis-Regel in Anspruch. Daher werden vom Verfasser die allgemeinen Regeln über die Normenkonkurrenz für das Steuerrecht aufbereitet, um eine genaue Klärung des Normenverhältnisses zu ermöglichen. Dabei zeigte sich, dass die Lex-Specialis-Regel im engeren Sinn aufgrund der besonderen Struktur des § 42 AO und seiner Nähe zur Analogie gar nicht mehr eingreifen kann. Bei der Bestimmung des Verhältnisses des § 42 AO zu den §§ 7ff. AStG bringt der Autor auch die zahlreichen mit den Normen der Hinzurechnungsbesteuerung verfolgten Zwecke in einen Gesamtzusammenhang. An dieser Stelle wird es dann möglich, die Auswirkungen des § 42 Abs.2 AO zu klären. Dabei entkräftet der Verfasser die gegen die Gesetzesänderung vorgebrachte Kritik, die vor allen Dingen von Seiten der Fachliteratur vorgebracht wird.