Angemessene Verfahrensdauer im Verwaltungsprozeß
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Der Autor untersucht das Recht auf angemessene Verfahrensdauer im Verwaltungsprozeß, dessen Anspruchsgrundlage, Inhalt und Durchsetzbarkeit. Er beleuchtet den Anspruchsgrund anhand des Grundgesetzes und des Art. 6 Abs. 1 EMRK. Die Rechtsprechung von Bundesverfassungsgericht und EGMR wird einer kritischen Prüfung unterzogen. Dabei zeigt die Arbeit, daß eine von staatlichen Stellen zu verantwortende Verfahrensverzögerung zur widerlegbaren Vermutung der Rechtsverletzung führt. Anschließend wird analysiert, wie das Bundesverfassungsgericht die Rechtsprechung des EGMR zu Art. 6 Abs. 1 EMRK zunehmend adaptiert und die vom EGMR entwickelten Kriterien zur Bestimmung der Angemessenheit der Verfahrensdauer im Verfahren der Verfassungsbeschwerde berücksichtigt. Im Rahmen der Anspruchsdurchsetzung wird die Statthaftigkeit einer Untätigkeitsbeschwerde aufgezeigt. Diese beruht auf Art. 6 Abs. 1 i. V. m. 13 EMRK und wird in ihren Voraussetzungen im einzelnen erörtert. Besondere Berücksichtigung finden die Entscheidungsmöglichkeiten des Beschwerdegerichts. Sodann untersucht der Verfasser das Konkurrenzverhältnis von Verfassungsbeschwerde von Untätigkeits- und Verfassungsbeschwerde. Schließlich wendet sich der Autor Ansprüchen auf Kompensation zu. Der Schwerpunkt der Ausführungen liegt auf dem Amtshaftungsanspruch, insbesondere auf der Frage der Drittgerichtetheit der Amtspflicht und des Verschuldens.