Verwertbarkeit im Ausland gewonnener Beweise im deutschen Strafprozess
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Die zunehmende Internationalisierung in allen gesellschaftlichen Bereichen hat dazu geführt, dass Kriminalität längst nicht mehr an den Grenzen der Nationalstaaten halt macht. Heute gehören Strafverfahren mit Auslandbezug zum Alltagsgeschäft von Polizei und Justiz, so dass die Frage der Verwertbarkeit im Ausland gewonnener Beweismittel einer eingehenden rechtsdogmatischen Untersuchung bedarf. Ziel der vorliegenden Arbeit ist es zunächst, allgemeingültige Regeln zu entwickeln bzw. auszuformulieren, welche sich systematisch in allgemeine Beweisverbotslehren einfügen und mit den Rahmenbedingungen der internationalen Zusammenarbeit in Strafsachen vereinbar sind. Die Tragfähigkeit der entwickelten Grundregeln wird im Anschluss anhand zweier Fallgruppen (Zeugen- bzw. Beschuldigtenvernehmung und Telekommunikationsüberwachung) untersucht. Um praxisrelevante Konstellationen unter Bezugnahme auf konkrete Beispiele diskutieren zu können, stellt Frank Schuster jeder Fallgruppe einen geschlossenen Exkurs in die spezifischen Regelungen zweier ausländischer Strafrechtssysteme (England/Wales und Österreich) voran. Daraus ergibt sich eine Fülle von Einzelproblemen (z. B. die Bedeutung eines mittelbaren Zwangs zur Selbstbezichtigung und andersartiger Belehrungsvorschriften oder die Relevanz des Straftatenkataloges in § 100a StPO etc.), zu denen jeweils eine Lösung angeboten wird. Schließlich werden die Möglichkeiten der Effektivierung des internationalen Beweismitteltransfers überprüft, zu vielfältigen Vorhaben der Europäischen Union Stellung genommen und Alternativen aufgezeigt.