Konzernlageberichterstattung vor dem Hintergrund einer Bilanzierung nach IFRS
Authors
More about the book
Infotext: Die Anforderungen an den Konzernlagebericht deutscher Unternehmen wurden durch das Bilanzrechtsreformgesetz (BilReG) und durch die Verabschiedung des Deutschen Rechnungslegungsstandards 15 „Lageberichterstattung“ (DRS 15) wesentlich erweitert und konkretisiert. Mit dem BilReG wurden die Vorgaben der Modernisierungsrichtlinie und der Fair Value-Richtlinie der Europäischen Union in nationales Recht umgesetzt, während der DRS 15 die Anforderungen an die Konzernlageberichterstattung konkretisieren soll. Nach der Einführung des Risikoberichts durch das KonTraG im Jahr 1998 stellt die Neufassung des § 315 HGB durch das BilReG die umfassendste Änderung der Vorschriften zum Konzernlagebericht seit dessen Einführung in das HGB dar. Anlass für die weit reichenden Neuregelungen waren im Wesentlichen die uneinheitliche Auslegung der relevanten Vorschriften und die damit verbundene mangelnde Vergleichbarkeit der Konzernlageberichte. Auf der Grundlage einer empirischen Untersuchung entwickelt Prigge umfangreiche und detaillierte Empfehlungen zur inhaltlichen Gestaltung des Konzernlageberichts, an denen sich die Unternehmen und die Abschlussprüfer ab dem Geschäftsjahr 2005 orientieren können. Die detaillierten Empfehlungen erleichtern deutschen Unternehmen erleichtern die Aufstellung eines Konzernlageberichts, der mit den handelsrechtlichen Vorgaben sowie den DRS konform ist, die Anforderungen der Kapitalmarktteilnehmer ausreichend berücksichtigt und zu einer effizienten Berichterstattung beiträgt, indem inhaltliche Überschneidungen mit den Notes zum IFRS-Konzernabschluss vermieden werden. Prigge gliedert den Konzernlagebericht in rund 80 Berichtsgegenstände, wobei die Vorgaben des § 315 HGB, des DRS 15, des DRS 5 sowie das einschlägige Schrifttum berücksichtigt werden. Bei den Empfehlungen zu den einzelnen Berichtsgegenständen zeigt Prigge, welche gesetzlichen Angaben und welche Vorgaben der Deutschen Rechnungslegungsstandards verpflichtend anzuwenden sind und welche An-gaben darüber hinaus in DRS 15 empfohlen werden. In diesem Kontext berücksichtigt und interpretiert Prigge besonders die durch das BilReG erweiterten Anforderungen des § 315 HGB an den Konzernlagebericht und die Konkretisierungen des DRS 15. Weiterhin stellt Prigge freiwillige Berichtsinhalte dar, die vor allem von kapitalmarkt-orientierten Unternehmen in den Konzernlagebericht aufgenommen werden sollten, um die Kapitalmarktteilnehmer möglichst umfassend zu informieren. In einem weite-ren Schritt der Empfehlungen geht er darauf ein, welche Erleichterungen bei der Erstellung des Konzernlageberichts im Fall von inhaltlichen Überschneidungen zwischen dem Konzernlagebericht und einem IFRS-Konzernabschluss von den Unternehmen in Anspruch genommen werden können. Das Buch bietet Wirtschaftsprüfern einen guten Überblick über die jüngsten Änderungen in der Konzernlageberichterstattung. Besonders bedeutend für den Bestätigungsvermerk und den Prüfungsbericht sind dabei die neuen Vorgaben in § 315 HGB sowie die Pflichtangaben gemäß DRS 15 und DRS 5. Der Anhang des Buches enthält eine für die praktische Arbeit der Unternehmen und der Abschlussprüfer sehr hilfreiche Übersicht über die rechtlichen Vorgaben zu den einzelnen Berichtsgegenständen des Konzernlageberichts und über den jeweiligen Verbindlichkeitsgrad der Vorgaben.