Das Recht auf Bildung in der Europäischen Gemeinschaft
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Die PISA-Studie hat gezeigt, dass das Bildungsniveau in den Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft sehr unterschiedlich ist. Die Europäische Gemeinschaft will sich aber gerade auch dadurch auszeichnen, dass sie die Freizügigkeit und Chancengleichheit für ihre Bürger gewährleistet. Hierfür spielt auch die (Aus-) Bildung eine wichtige Rolle. Die Studie setzt sich mit der Frage auseinander, ob auf der Ebene der Europäischen Gemeinschaft einheitliche Bildungsstandards aufgrund der bestehenden Kompetenzlage gesetzt werden können und ob dies vor dem Hintergrund der tatsächlichen Gegebenheiten erforderlich ist. Zunächst setzt sich die Autorin mit der Entwicklung der Bedeutung von Bildung sowie den Besonderheiten eines Rechtes auf Bildung als soziales Grundrecht auseinander, die gerade in der Diskussion um die Europäische Grundrechtscharta wieder aktuell wurde. Desweiteren werden die völkerrechtlichen und europarechtlichen Vorgaben sowie die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte und des Europäischen Gerichtshofs hinsichtlich der Gewährleistung eines Rechtes auf Bildung untersucht. Anhand dieser Vorgaben analysiert die Autorin die rechtliche und tatsächliche Ausgestaltung der Bildungssysteme der Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft und deren Abschneiden im Rahmen der PISA-Studie. Sie arbeitet die Unterschiede heraus, die unter anderem in der Dauer der Schulpflicht sowie in der unterschiedlichen Gewichtung der unterrichteten Fächer liegen.