Anlegerschutz im deutschen, europäischen und US-amerikanischen Übernahmerecht
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Der Anleger ist für den Kapitalmarkt unverzichtbar, allerdings nur in seiner Funktion als Kapitalgeber und nicht als Teilhaber mit eigenen Rechten. Bei Unternehmensübernahmen besteht deshalb die Gefahr, dass der einzelne Anleger in der Gemengelage der unterschiedlichen Interessen und Einflüsse von Unternehmensführung, Bietern, Investoren, Grossaktionären und Politikern nicht berücksichtigt oder sogar ausgebeutet wird. · Lässt sich die Unternehmensführung auf eine teure Übernahme- bzw. Abwehrschlacht ein, um die eigene Position zu sichern? · Versucht der Käufer, z. B. durch Fehlinformationen die Anleger zu verunsichern, um Verkaufsdruck zu erzeugen? · Sprechen sich Investoren ab, um Preise zu manipulieren? · Verkauft ein Grossaktionär heimlich und liefert die Kleinaktionäre einem sog. räuberischen Käufer aus? · Wird die Übernahme eines sanierungsbedürftigen Unternehmens von Politikern durch Beeinflussung der öffentlichen Meinung verhindert, um Arbeitsplätze (vorläufig) zu sichern und Wählerstimmen zu gewinnen? Effektiver Schutz des Anlegers vor dieser Vielzahl von Gefahren einer Unternehmensübernahme ist Aufgabe des Übernahmerechts, das in Deutschland mit dem WpÜG von 2002 gesetzlich kodifiziert worden ist. Die Arbeit befasst sich zunächst mit der Notwendigkeit des Anlegerschutzes im Übernahmerecht, um sodann im Hauptteil die Schutzinstrumente des WpÜG im Vergleich zu der bis Mai 2006 umzusetzenden europäischen Übernahmerichtlinie, dem englischen City Code on Takeovers and Mergers und dem US-amerikanischen Security Exchange Act zu untersuchen und notwendige Verbesserungen herauszuarbeiten. Anschließend werden für das deutsche Recht die Rechtsschutzmöglichkeiten des Anlegers mit dem Ziel einer Effizienzsteigerung aufgezeigt