Rechtsfolgen der Verletzung von Pflichten und Obliegenheiten des Versicherungsnehmers nach deutschem und polnischem Recht
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Die Untersuchung stellt zwei Modelle von Rechtsfolgen der Verletzung von Pflichten und Obliegenheiten des Versicherungsnehmers am Beispiel des deutschen und des polnischen Rechts vor. Als Grundlage der Untersuchung dienen die Vorschriften des deutschen VVG, Vorschläge der Kommission zur Reform des deutschen Versicherungsvertragsrechts, die im Jahre 2000 von dem Bundesministerium der Justiz eingesetzt wurde, sowie die Vorschriften des polnischen Zivilgesetzbuches. Die Arbeit stellt das geltende Recht und Überlegungen zur Reform des deutschen und polnischen Rechts dar. Die Verfasserin bewertet die von der Kommission im Abschlussbericht vom 19. April 2004 vorgeschlagene Reform, die das nach dem VVG geltende Alles-oder-Nichts Prinzip und die volle Leistungsfreiheit des Versicherers durch das Proportionalitätsprinzip und die Leistungsquotelung teilweise ersetzt. Für das polnische Recht stellt die Verfasserin die Forderungen de lege ferenda auf, die dem Schutz des Versicherungsnehmers dienen sollen. U. A. schlägt die Verfasserin eine allgemeine gesetzliche Regelung der Rechtsfolgen der Verletzung von vertraglichen Obliegenheiten des Versicherungsnehmers vor, die die bisherigen Unklarheiten des polnischen Rechts beseitigen sollte.