Zwangsvollstreckung in Vermögensrechte an Identitätsmerkmalen im Rechtsvergleich Deutschland - USA
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Durch bekannte Persönlichkeiten, z. B. Claudia Schiffer, Michael Ballack, Pamela Anderson, Michael Schumacher etc., werden die unterschiedlichsten Waren und Dienstleistungen im Fernsehen, Radio, Internet, auf Werbeplakaten oder anderen Informationsträgern beworben. Die Werbung mit Prominenten soll etwas von der Attraktivität, der Sympathie und dem Flair dieser Personen auf die Produkte und Dienstleistungen übertragen und dabei den Absatz der Anbieter steigern. Auch die in der Öffentlichkeit noch unbekannten Personen nutzen die Möglichkeit ihre Identitätsmerkmale wie Name, Gesicht oder Stimme zu Werbezwecken gegen Vergütung zu vermarkten. Man hat sich daran gewöhnt, dass viele Personen durch eine geschickte kommerzielle Vermarktung ihrer „Persönlichkeit“ hohe Einnahmen erzielen (Personenmerchandising). Vor diesem Hintergrund sind die Rechte an Identitätsmerkmalen, die auf dem Markt für Personenmerchandising durch Angebot und Nachfrage hoch „gehandelt“ werden, von besonderem Interesse für die Zwangsvollstreckung. Für die Zulässigkeit der Zwangsvollstreckung stellt sich die brisante Frage, ob die mit der allgegenwärtigen Vermarktung von Identitätsmerkmalen zu Werbezwecken verbundene Kommerzialisierung der „Persönlichkeit“ dazu geführt hat, dass diese Rechte an bestimmten Identitätsmerkmalen (Name, Bild, Stimme, persönliche Lebensdaten etc.) als von der Person verselbständigte Vermögensrechte zu behandeln sind. Als zweiter Problemkreis drängt sich die Frage auf, ob diese enormen Vermögenswerte ausschließlich ihren natürlichen Rechtsinhabern zustehen, oder nicht vielmehr auch Gläubiger im Rahmen der Zwangsvollstreckung konsequent darauf zugreifen können. Der Verfasser beantwortet die aufgeworfenen Fragen im Rechtsvergleich mit den USA. In zahlreichen US- amerikanischen Bundesstaaten ist das sog. Right of Publicity seit vielen Jahren als ein verselbständigtes Vermögensrecht zur Vermarktung von Identitätsmerkmalen anerkannt. Auch in Deutschland hat die höchstrichterliche Rechtsprechung mit der berühmten Marlene-Dietrich-Entscheidung der zunehmenden kommerziellen Vermarktung von realen Personen Rechnung getragen. Der Verfasser illustriert kommerzielle Vermarktung von Identitätsmerkmalen in der Praxis und die damit einhergehende Veränderung des zivilrechtlichen Persönlichkeitsschutzes in Deutschland. Er nimmt vor dem Hintergrund der höchstrichterlichen Rechtsprechung auch eine rechtstypologische Einordnung der Rechte an bestimmten Identitätsmerkmalen einer Person unter Berücksichtigung der kontroversen Diskussion im Schrifttum vor und schließt die Untersuchung nach einem rechtsvergleichenden Resümee mit einem Ausblick auf die weitere Entwicklung der Geldvollstreckung in Vermögensrechte an kennzeichnenden Persönlichkeitsmerkmalen eines Menschen.