Die Dokumentenvorlage im internationalen Schiedsverfahren
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Der Urkundenbeweis ist im internationalen Schiedsverfahren das wichtigste Beweismittel. Gerade beim Urkundenbeweis gibt es zwischen kontinentaleuropäischem und angloamerikanischem Rechtskreis große Unterschiede. Ein Rechtsvergleich zwischen Deutschland und den USA zeigt die Unterschiede, aber auch die Gemeinsamkeiten. In der internationalen Schiedsgerichtsbarkeit hat sich insbesondere zur Dokumentenvorlage ein Kompromiss zwischen den beiden Rechtssystemen herauskristallisiert. Dennoch bleiben viele Einzelfragen offen. Diese Arbeit beschäftigt sich insbesondere damit, wie die internationale Schiedspraxis umgeht mit Vorlagepflichten von Parteien und Dritten im Schiedsverfahren, Vertraulichkeit der vorgelegten Dokumente, Weigerungsrechten und Sanktionsmöglichkeiten bei verweigerter Vorlage.