Kontraktmanagement in der Justiz
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Führen Budgetierung und Leistungsentlohnung auf der Basis von Zielvereinbarungen zur Erreichung des gewünschten Ziels, der Sicherstellung einer leistungsfähigen Justiz. Mit der vorliegenden Untersuchung soll ein Versuch unternommen werden, zur Beantwortung dieser Frage beizutragen. Damit soll gleichzeitig zur Klärung der Frage der Verfassungskonformität der Steuerungsinstrumente beig etragen werden. Dabei wird wie folgt vorgegangen: Ausgangspunkt der Untersuchung ist das angestrebte Ziel, welches durch die genannten Maßnahmen erreicht werden soll. Dies ist zunächst festzulegen. In Kapitel B wird daher, ausgehend von den verfassungsrechtlichen Rahmenbedingungen rechtsprechender Tätigkeit, zunächst das Steuerungsziel definiert, und der Inhalt des Justizgewährungsanspruches aufgezeigt. Daran anschließend sind die Steuerungsmittel, welche zur Zielerreichung führen sollen, zu bestimmen. In Kapitel C werden daher die zur Herbeiführung des Steuerungsziels einzusetzenden Mittel erläutert. Es sind dies zum einen das „Neue Steuerungsmodell“ und zum anderen eine leistungsorientierte Besoldung. Ausgehend von den überkommenen Finanzierungs- und Besoldungssystemen, der Kameralistik und einer laufbahn- und senioritätsbezogenen Entlohnung, werden die zentralen Elemente des „Neuen Steuerungsmodells“ sowie ein mögliches neues Besoldungsmodell dargestellt und damit die Steuerungsmittel definiert. Mit der Definition von Steuerungsziel und Steuerungsmittel sind die Referenzpunkte der Ausgangsfrage festgelegt. Bevor es an die Beantwortung dieser Ausgangsfrage geht, ist allerdings noch die Methodik, die hierzu beitragen kann, zu entwickeln und zu rechtfertigen. Das geschieht in Kaptitel D. Dort wird ausgehend von den verhaltenswissenschaftlichen Anätzen in der Rechtswissenschaft ein Prognose- und Analyseraster entwickelt, das zur Klärung der Ausgangsfrage beitragen kann.