Die rechtliche, psychiatrische und gesellschaftliche Beurteilung jugendlicher Straftäter in der jüngeren deutschen Geschichte
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Über die rechtliche und psychiatrische Behandlung jugendlicher Straftäter vor Einführung des Jugendgerichtsgesetzes 1923 und über damalige Auffassungen vom Entstehen von Jugendkriminalität ist wenig bekannt. Auf der Basis einer detaillierten Analyse von zwei aufschlussreichen Gutachten des prominenten Psychiaters Ernst Rüdin unter Einbettung in den psychologisch-pädagogischen, sozialen, politischen, psychiatrischen und juristischen Kontext entsteht ein mehrdimensionales, facettenreiches Bild der Behandlung jugendlicher Straftäter vor 1923 im Vergleich mit der gegenwärtigen Situation. Der Autor kommt zu dem nachdenklich stimmenden Resultat, dass die Moderne deutlich weniger Fortschritte vorzuweisen hat, als man es nach rund 100 Jahren wissenschaftlicher und gesellschaftlicher Entwicklung in Deutschland erwarten könnte.