Internet_372España.de
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Der elektronische Geschäftsverkehr besitzt durch seine Globalität ein Potential, das es unabhängig von lokalen Krisen ermöglicht, Wettbewerb zu betreiben. Das Internet ist jedoch weder ein rechtsfreier Raum, noch verfügt es über ein eigenes Cyberlaw. Die Europäische Union hat versucht, dem elektronischen Geschäftsverkehr einen stabilen Rechtsrahmen zu geben, um den gemeinsamen Binnenmarkt zu fördern. Sowohl Deutschland als auch Spanien haben die Vorgaben der Europäischen Union umgesetzt und ein Internet-Recht geschaffen. Dabei sind sie jedoch unterschiedliche Wege gegangen und haben jeweils andere Schwerpunkte gesetzt. Bjarne Pförtzsch betrachtet den Entwicklungsprozess der E-Commerce Richtlinie und legt einen Schwerpunkt seiner Arbeit auf die Umsetzung der Richtlinie in Spanien. Der Autor vergleicht diese Umsetzung mit der Rechtslage in Deutschland und zeigt einen eigenen Lösungsweg auf, wie das Vertrauen und die Sicherheit des elektronischen Geschäftsverkehrs gefördert und europaweit harmonisiert werden können.