Voraussetzungen und Auswirkungen der Zurechnung von Wissen und Wissenserklärungen im allgemeinen Privatrecht und im Privatversicherungsrecht
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Der Zurechnung von Wissen kommt in der modernen arbeitsteiligen Wirtschaft, vor allem im versicherungsrechtlichen Zusammenhang, eine wichtige Bedeutung zu. Dennoch sind sowohl im allgemeinen Zivilrecht als auch im Privatversicherungsrecht die dogmatischen Grundlagen der Wissenszurechnung und die daraus folgenden praktischen Konsequenzen bis heute weitgehend ungeklärt. Die von Rechtsprechung und Literatur geführte Diskussion leidet insbesondere daran, dass Bezugnahmen auf konkrete Rechtsgrundlagen nicht selten fehlen. Noch größere Unklarheiten bestehen bei der Zurechnung von Wissenserklärungen. Teilweise wird sogar zwischen der Wissens- und der Wissenserklärungszurechnung nicht unterschieden. Die Autorin hat es daher unternommen, sowohl die dogmatischen Grundlagen der Wissens- und der Wissenserklärungszurechnung zu beleuchten als auch konkrete Kriterien für die Zurechnung festzulegen. Ausgangspunkt der Zurechnung sind danach allgemeine vertretungsrechtliche Überlegungen. Zudem hat die Autorin das von ihr entwickelte Zurechnungsmodell auf die Zurechnung innerhalb von Organisationen übertragen. Hierbei zeigt sich, dass man in diesen Bereichen nicht – wie viele Autoren befürworten – auf organisationsspezifische Argumentationsstrukturen zurückgreifen muss, um den Bedürfnissen der Organisationsmitglieder und des Rechtsverkehrs gerecht zu werden. Vielmehr kann auch hier die Parallele zum allgemeinen Stellvertretungsrecht fruchtbar gemacht werden.