Die Rückführung unrechtmäßig nach Deutschland verbrachten Kulturguts an den Ursprungsstaat
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Die Rückführung von Kulturgut steht seit jeher im Spannungsfeld verschiedener Rechtsgebiete, dem Völkerrecht, internationalem Verwaltungsrecht, Strafrecht sowie dem Privatrecht. Die Arbeit stellt die verschiedenen Möglichkeiten dar, die der Bundesrepublik Deutschland zur Verfügung stehen, um Kulturgut aus dem Ausland an seinen Ursprungsstaat zurückzugeben. Die Arbeit gliedert sich in drei Hauptteile: Zunächst werden die völkerrechtlichen Grundlagen eines staatlichen Rückführungsanspruches dargestellt. Im zweiten Teil folgt eine Untersuchung der zivilrechtlichen und strafrechtlichen Möglichkeiten, um gestohlenes und illegal verbrachtes Kulturgut seinem Ursprungsstaat zurückzugewähren. Der dritte Teil schließlich widmet sich Reformüberlegungen. Obwohl im innerstaatlichen deutschen Recht taugliche Möglichkeiten zur Rückgabe von Kulturgut bestehen, würden diese voll ausgeschöpft, lassen sich die Ziele des internationalen Kulturgüterschutzes auf internationaler Ebene am besten verfolgen, da die Verpflichtungen hier unter dem Gegenseitigkeitsprinzip stehen. Die Ratifizierung und Umsetzung der UNESCO 1970 in nationales Recht ist daher ein wichtiger Schritt.