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Der Einfluss des Behindertenrechts auf die Personalpolitik von Unternehmen

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Nach langer Zeit des Stillstands war die Zeit der rot-grünen Regierung unter Bundeskanzler Gerhard Schröder geprägt von den größten gesetzgeberischen Reformen in der Behindertenpolitik seit den 70er-Jahren. Unter anderem wurde durch das Gesetz zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit Schwerbehinderter und das Neunte Buch Sozialgesetzbuch die Teilhabe behinderter und von Behinderung bedrohter Menschen gefördert, indem die Rahmenbedingungen der Beschäftigungspflicht von schwerbehinderten Menschen grundlegend geändert wurden. Die Beschäftigungsquote wurde von sechs auf fünf Prozent gesenkt und im Gegenzug die Ausgleichsabgabe erhöht beziehungsweise nach der Höhe der Beschäftigungsquote gestaffelt erhoben. Dadurch sollte die Anreizwirkung für Unternehmen, schwerbehinderte Menschen zu beschäftigen, gesteigert werden. Im Mittelpunkt des Forschungsinteresses steht die Frage, inwieweit sich die Beschäftigung schwerbehinderter Arbeitnehmer durch die Novellierung des Behindertenrechts verändert hat und die Regelungen des Behindertenrechts handlungsleitende Qualität gewonnen haben. Die wesentlichen Bestimmungsgrößen der beruflichen Integration schwerbehinderter Menschen sollen identifiziert und hinsichtlich ihrer Wirkungsrichtung eingeordnet werden. Zu diesem Zweck wird ein Wirkungsmodell zugrunde gelegt, das auf einem handlungstheoretischen Bezugsrahmen basiert und so das Verhalten der Rechtsadressaten - Betriebe und Unternehmen - erklären kann. Ziel des Verfassers ist es, der Politik Grundlageninformationen bereitzustellen, welche die Teilhabe schwerbehinderter Arbeitnehmer am externen Arbeitmarkt fördern. Im Detail geht es darum, das Einstellungsverhalten und personalpolitische Strategien von Betrieben zu beobachten und den Einfluss des Behindertenrechts auf die Personalpolitik zu beschreiben. Anhand dieser Ergebnisse kann abgeleitet werden, wie der Gesetzgeber effektiv zu Gunsten schwerbehinderte Menschen steuernd in die Personalpolitik der Unternehmen eingreifen kann. Da das Behindertenrecht unmittelbar der Regulierung unternehmerischen Handelns dient, hängt sein Erfolg maßgeblich davon ab, wie gut sein Verständnis für Ursachen und Beweggründe unternehmerischen Handelns ist.

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2007

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