Grenzen instrumenteller Vernunft im Strafrecht
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Das Anliegen der Arbeit – die Suche nach Grenzen instrumenteller Vernunft im Strafrecht – ist von zwei Einsichten motiviert: der kontinuierlichen Instrumentalisierbarkeit eines präventiven Strafrechts und dem entgrenzenden Moment seiner Rechtsentwicklung. Die Untersuchung basiert auf der Prämisse, das herrschende Präventionsparadigma folge jener «instrumentellen» – zweckbestimmten – Vernunft: Es frage vornehmlich nach der Effektivität der eingesetzten Mittel, ohne die Vernünftigkeit der verfolgten Ziele an sich zu beurteilen oder zur Legitimationsbedingung zu erheben. Die Arbeit ist der Formulierung solch legitimierender Bedingungen verpflichtet, der Grenzziehung eines rechtsstaatlichen Strafrechts: Ausgehend von einer Rechtsidee der Begrenzung staatlicher Macht, sind inhaltliche Kriterien die Freiheit des Einzelnen als Grundannahme und die Unbedingtheit einer absoluten Garantie menschlicher Würde.