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Die funktionelle Trennung von Infrastruktur und Betrieb im Eisenbahnwesen

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Die Deutsche Bahn AG (DB AG) erbringt heute unter dem Dach ihrer Holding nicht nur Verkehrsleistungen, sie betreibt auch das eigene Netz, d. h. sie vergibt Bahntrassen und setzt Trassenpreise fest - ein Umstand, dem nicht nur die Kritik zahlreicher DB- Wettbewerber, sondern auch von Wissenschaft und Politik entgegenschlägt. Auch die Europäische Union verlangt eine stärkere Unabhängigkeit von Netz und Betrieb. Der Verfasser geht der zentralen Frage nach, ob die Zuständigkeiten für die Schieneninfrastruktur einerseits und für den Verkehrsbetrieb andererseits auch weiterhin gemeinsam unter dem Konzerndach der DB AG verbleiben dürfen: Gebietet die europarechtlich zwingende funktionelle Trennung von Infrastruktur und Betrieb bei der nationalen Umsetzung auch eine institutionelle Trennung, also die Auslagerung entweder der Infrastruktur oder des Verkehrsbetriebes auf eine Stelle außerhalb des DB-Konzerns? Ist auch eine institutionelle Verschränkung in Form der bestehenden Holdingstruktur mit den EU-Vorgaben kompatibel? Welche gesellschaftsrechtlichen Mechanismen stehen zur Verfügung, um in Deutschland den Gestaltungsspielraum gemeinschaftsrechtskonform auszunutzen? Der Verfasser setzt sich kritisch mit der jüngst erfolgten Umsetzung der „Eisenbahnpakete“ des europäischen Gesetzgebers in deutsches Recht auseinander und unterbreitet Vorschläge, um die nationale Gesetzgebung mit den europäischen Vorgaben in Einklang zu bringen. Die Veröffentlichung der Studie fällt mitten in die teils vehement geführte Diskussion über den Börsengang der Deutschen Bahn AG. Der Autor greift die Debatte über den jüngst erschienenen Gesetzentwurf der Bundesregierung vom September 2007 auf, der eine materielle Privatisierung des integrierten Konzerns Bahn vorsieht.

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2008

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