Unzulässige Rechtsausübung im ehelichen Statusrecht
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Die Studie ist der Frage gewidmet, unter welchen Voraussetzungen die Geltendmachung eines Eheschließungsmangels rechtsmissbräuchlich sein kann. Dieses Thema findet trotz seiner Wichtigkeit für die betroffenen Ehegatten und Dritte in Rechtsprechung und Literatur bisher nur vereinzelt Beachtung. Der Verfasser zeigt zunächst das im ehelichen Statusrecht besonders deutliche Spannungsverhältnis zwischen Rechtssicherheit und dem Bedürfnis nach materiell gerechten Ergebnissen auf. Es werden sodann die wesentlichen Konstellationen untersucht, in denen Rechtsprechung und Literatur eine unzulässige Rechtsausübung erwogen haben. Dabei tritt der Verfasser für eine konstellationen- orientierte Prüfung unter Berücksichtigung der „klassischen“ Fallgruppen der unzulässigen Rechtsausübung ein. Dies gilt ausdrücklich für die Fälle eines Aufhebungsantrages einer bigamen oder durch arglistige Täuschung zustande gekommenen Ehe. Die Arbeit geht sodann ausführlich auf die Vermeidung ungerechtfertigter Härten im Falle formnichtig geschlossener Ehen ein. Hier bieten Rechtsprechung und Literatur zahlreiche Lösungen im Internationalen Privatrecht, Verfassungsrecht und im Rahmen einzelner Ehewirkungsnormen an. Die Arbeit zeigt die Vor- und Nachteile einer alternativen Lösung über § 242 BGB auf und prüft anschließend, in welchen Ausnahmefällen dafür seit dem EheschlRG noch Raum besteht. Am Ende der Arbeit findet sich eine Aufstellung abstrakt-genereller Richtsätze für die Prüfung einer unzulässigen Rechtsausübung im ehelichen Statusrecht. Diese Richtsätze sollen als Orientierungshilfe für den Rechtsanwender im Einzellfall verstanden werden.