Normtextmuster
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Normtextmuster bieten ein alternatives Konzept zur handlungsbezogenen Textmusterbeschreibung für den institutionellen Sprachgebrauch: Statt die Kategorien eines Analysemodells für konventionelle Textmuster durch empirisches Arbeiten an authentischen Textexemplaren eines Korpus zu dimensionieren, eröffnet sich innerhalb von Institutionen als normgeleiteten Handlungssystemen die Möglichkeit, deduktiv das Textmuster einer Textsorte anhand a priori bestehender Vorgaben zu beschreiben. Am Beispiel von zivilrechtlichen Urteilen erster Instanz des Landgerichtes Saarbrücken wird diese Vorgehensweise belegt und an drei authentischen Texten explizit demonstriert. Dabei zeigt das erarbeitete Sprachhandlungsmuster als zentrales Beschreibungselement, dass sich sprachlich relevante Handlungsanweisungen bis in fachsprachliche Aspekte wie das Verwenden bestimmter Formulierungen erstrecken oder in das Herstellen intertextueller Bezüge innerhalb von Textsortennetzen hineinwirken können. Am Ende steht die Erkenntnis, wie weit solche Texte der individuellen Gestaltung des Verfassers entzogen und einem nichtsprachlichen Norm- und Regelsystem, hier der Rechtsordnung der Bundesrepublik Deutschland, unterworfen sind.