Absprachen der Arbeitsvertragsparteien zur Vermeidung einer Sperrzeit gemäß § 144 SGB III
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In der Arbeit befasst sich der Autor mit den sperrzeitrechtlichen Folgen der Beendigung von Arbeits- und Beschäftigungsverhältnissen. Ausgangspunkt ist, dass gemäß § 144 I S. 1 SGB III der Anspruch auf Arbeitslosengeld für die Dauer einer Sperrzeit ruht, wenn der Arbeitnehmer sich versicherungswidrig verhalten hat, ohne für sein Verhalten einen wichtigen Grund zu haben. Hierbei kommt insbesondere der Sperrzeitregelung des § 144 I S. 2 Nr. 1 SGB III (Sperrzeit bei Arbeitsaufgabe) in der Praxis große Bedeutung zu. Tritt eine Sperrzeit für den Bezug von Arbeitslosengeld ein, so kann dies weit reichende sozialversicherungsrechtliche und damit wirtschaftliche Folgen für den Arbeitslosen nach sich ziehen. Vor diesem Hintergrund untersucht der Autor, welche Beendigungssachverhalte und insbesondere welche Absprachen der Arbeitsvertragsparteien eine Sperrzeit bei Arbeitsaufgabe nach sich ziehen können.