Die Zulässigkeit einer Due Diligence im Rahmen des Erwerbs von börsennotierten Gesellschaften nach Inkrafttreten des Anlegerschutzverbesserungsgesetzes (AnSVG)
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Als Due Diligence bezeichnet man die eingehende Untersuchung eines Unternehmens im Vorfeld einer Mergers & Acquistitions (M & A) Transaktion. Handelt es sich bei dem jeweiligen Zielunternehmen um eine börsennotierte Aktiengesellschaft, so sind regelmäßig auch Insiderinformationen Gegenstand derartiger Unternehmensprüfungen. Damit stellt sich zunächst die Frage, inwieweit derartige Informationen durch den Vorstand der Zielgesellschaft weitergegeben werden dürfen, ohne gleichzeitig gegen das insiderrechtliche Weitergabeverbot und die aktienrechtliche Verschwiegenheitspflicht zu verstoßen. Weiter muss geklärt werden, ob und unter welchen Voraussetzungen der Erwerber die im Rahmen einer Due Diligence erlangten Insiderinformationen verwenden darf, ohne dass es zu einem Verstoß gegen das Insiderhandelsverbot kommt. Die Arbeit versucht diese Fragestellungen, die sich im schwierigen Schnittfeld zwischen Gesellschafts- und Kapitalmarktrecht bewegen, vor dem Hintergrund der Neuregelung und Verschärfung des Insiderrechts durch das Anlegerschutzverbesserungsgesetz (AnSVG) aufzulösen. In diesem Zusammenhang wird auch die Praxis der deutschen und europäischen Wertpapieraufsichtsbehörden dargestellt.