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Die Entwicklung der Aachener Feuer-Versicherungs-Gesellschaft im 19. Jahrhundert

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Die im 19. Jahrhundert gegründeten Feuerversicherungsgesellschaften bildeten oftmals den Ausgangspunkt noch heute bedeutsamer globaler Versicherungsunternehmen. Unter diesen nimmt die 1824 gegründete Aachener Feuer-Versicherungs-Gesellschaft, die heutige AachenMünchener Versicherung AG, eine herausragende Stellung ein. Nicht nur, dass sie eine der ersten Gründungen überhaupt war, sondern vor allem die liberalen Ideen ihrer Gründer machen sie zu einem exponierten Vertreter der Gründerzeit. Schließlich war bei ihr die Hälfte des erwirtschafteten Gewinns für soziale Zwecke vorgesehen, lediglich die andere Hälfte stand den Aktionären zu. Das Buch stellt anhand der Aachener Feuer-Versicherungs- Gesellschaft die Entwicklung nicht nur der abstrakten versicherungsrechtlichen Grundlagen, sondern auch der konkreten Auswirkungen auf das Versicherungsgeschäft und insbesondere die Versicherungsvertragsgestaltung in der wechselvollen und bedeutsamen Epoche des 19. Jahrhunderts dar. Dabei spiegeln sich die wechselhaften Einflüssen einerseits in der ursprünglich explizit liberalen und sozialverantwortlichen Grundausrichtung der Gesellschaft und ihrem Statut wider. Dies gilt andererseits und vornehmlich aber auch im Hinblick auf das Versicherungsvertragsrecht. Immerhin wurden die Versicherungsbedingungen der privaten Feuerversicherungsgesellschaften im 19. Jahrhundert zur maßgeblichen Rechtsquelle des Versicherungsvertragsrechts und hatten die Versicherungsbedingungen der „Aachener“ oftmals Musterfunktion für andere Versicherer. Da der Feuerversicherungsvertrag zumeist ein „Verbrauchervertrag“ war, entwickelten sich hier allgemeine Grundsätze des Versicherungsrechts. Diese wurden zu Beginn des 20. Jahrhunderts mit dem Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) und dem Versicherungsvertragsgesetz (VVG) gesetzlich umgesetzt, womit die bis heute in überarbeiteter Form gültige Grundlage des modernen Versicherungsrechts geschaffen wurde. Durch den Vergleich mit der historischen Entwicklung kann das aktuelle Verhältnis zwischen Versicherungsgeber und -nehmer, aber auch das Verhältnis des Staates zu den Versicherern in historischer Perspektive eingeordnet werden.

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2008

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