Die anonyme Geburt in Frankreich
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Darf der Staat die anonyme Weggabe Neugeborener zulassen? Ist es gerechtfertigt, Neugeborenen zum eventuellen Schutz ihres Lebens in dessen Anfangsstadium das Recht auf Kenntnis der eigenen Abstammung auch im weiteren Verlauf des Lebens zu versagen? Ist die Möglichkeit der anonymen Weggabe Neugeborener tatsächlich geeignet, Kindestötungen zu verhindern? Während hierzulande die Einrichtung von Babyklappen in einer rechtlichen Grauzone für Aufsehen und Diskussionsstoff sorgt, wurde im Nachbarland Frankreich bereits vor Jahrhunderten die Möglichkeit der anonymen Geburt oder auch „accouchement sous X“ eingeführt. Besonders in den letzten beiden Jahrzehnten ist dort ein staatlich stark reglementiertes System entstanden. Diesem wohnt der Grundsatz inne, dass jede Frau das Recht hat, bei der Geburt eines Kindes anonym zu bleiben, das Neugeborene wegzugeben und für immer – auch über ihren Tod hinaus ihre Identität vor dem Staat und dem Kind geheim zu halten. Mit diesem System der anonymen Geburt in Frankreich setzt sich die Autorin intensiv auseinander. Sie stellt den historischen Hintergrund, die verschiedenen Elemente des Systems aus Sicht aller Beteiligten und die Wertung der Richter am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte umfassend dar. So ermöglicht sie dem Leser, sich ein eigenes Urteil zu bilden und für sich persönlich die eine oder andere der aufgeworfenen Fragen zu beantworten.