Bearbeitungs- und Prüfungsleitfaden Insolvenz des Firmenkunden
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Eine der meistdiskutierten Gesetzesnovellen im Jahr 2011, das „Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen“, kurz ESUG, erforderte eine erweiterte und überarbeitete Neuauflage des von Bankpraktikern bereits in der 2. Auflage sehr gut angenommenen und mit zahlreichen Praxistipps gefüllten Buchs. Neben den dadurch eröffneten Möglichkeiten der verstärkten Einflussnahme der Gläubiger im Insolvenzplanverfahren, im neu geschaffenen vorläufigen Gläubigerausschuss sowie bei der Verwalterauswahl kam seit der Vorauflage 2012 umfangreiche neue Rechtsprechung hinzu, die umfassend eingearbeitet wurde. Ausgehend von dem zeitlichen Ablauf eines Insolvenzverfahrens werden Schritt für Schritt die in den einzelnen Phasen relevanten Fragestellungen erörtert. Die Darstellung erfolgt dabei in jedem Kapitel anhand eines erläuternden Textes, dem eine Darstellung in Form einer Checkliste folgt. Inhaltlich werden praxisnah Fragen der Sicherheitenverwertung im vorläufigen und endgültigen Verfahren angesprochen, wobei sowohl die gängigen Sicherheitenarten (von der Globalzession über Sicherungsübereignung bis zur Grundschuld und der (freihändigen) Verwertung von Immobilien) wie auch die atypischen Sicherheiten dargestellt werden. Die an den Insolvenzverwalter zu bezahlenden Verwertungskostenbeiträge einschließlich der aktuellen umsatzsteuerrechtlichen Entwicklungen und ihre Behandlung in der Abrechnung bilden einen weiteren Schwerpunkt der Darstellung. Die Möglichkeiten der aktiven Gestaltung des Insolvenzverfahrens durch Teilnahme am (jetzt auch vorläufigen) Gläubigerausschuss, Finanzierung eines Asset- oder Share Deals und Mitwirkung an der Erstellung eines Insolvenzplans werden mit ihren Risiken und Chancen dargestellt. Die Darstellung zur Anfechtung erhaltener Zahlungen soll es dem Sachbearbeiter ermöglichen, die Risiken einer späteren Anfechtung zu erkennen und bereits früh in den eigenen Handlungsprozessen zu berücksichtigen. Dem Bankpraktiker wird hier ein Werk an die Hand gegeben, dem er ohne großen Aufwand für jedes Verfahrensstadium konkrete Vorschläge für Handlungsweisen und -abfolgen entnehmen kann.