Funktionsauslagerung bei Kreditinstituten
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Kreditinstitute erbringen nicht mehr alle zum Geschäftsbetrieb erforderlichen Tätigkeiten selbst, sondern beauftragen auch externe Dienstleister. Dieses Outsourcing betrifft auch Bereiche mit einer großen Nähe zum eigentlichen Bankgeschäft oder einer großen Bedeutung für die ordnungsgemäße Organisation des Instituts, etwa Back-office-Tätigkeiten oder die IT. Gegenstand dieser Arbeit ist der gesellschaftsrechtliche und bankenaufsichtsrechtliche Rahmen für solche Funktionsauslagerungen. Zunächst wird untersucht, welche Voraussetzungen das Aktienrecht für derartige Maßnahmen aufstellt. Der Hauptteil der Arbeit beschäftigt sich mit den bankenaufsichtsrechtlichen Rahmenbedingungen, die wesentlich durch das Auslagerungsrundschreiben der Aufsichtsbehörde geprägt werden. Schließlich werden mögliche Wechselwirkungen zwischen Gesellschaftsrecht und Aufsichtsrecht untersucht.