Zuständigkeitsbestimmender Zeitpunkt und perpetuatio fori im internationalen Zivilprozess
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Die internationale Zuständigkeit ist in einem Auslandsrechtsstreit die Kardinalfrage. Denn diese betrifft immer auch den kritischen Punkt, inwieweit die deutschen Gerichte hier eine Entscheidungsbefugnis in Anspruch nehmen. Eine übermäßige Zuständigkeitseröffnung zugunsten deutscher Gerichte kann zu unerwünschten außenpolitischen und außenwirtschaftlichen Belastungen führen. Der Autor geht eingehend der Frage nach, inwieweit der Grundsatz der „perpetuatio fori“ anzuwenden ist, wenn sich Veränderungen in den zuständigkeitsbegründenden Voraussetzungen ergeben. Schließlich wird auch, vor dem Hintergrund der Aufgabe oder Eröffnung vor Klageerhebung bzw. Eröffnung der Niederlassung nach Klageerhebung, der Gerichtsstand gem. Art. 5 Nr. 5 Brüssel I-VO, § 21 ZPO untersucht.