Ist die Rotkreuzschwester Arbeitnehmerin ihrer Schwesternschaft?
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Die Krankenschwestern des Deutschen Roten Kreuzes erbringen ihre Arbeitsleistung auf Grund ihrer Mitgliedschaft im Verein ihrer Schwesternschaft. Vor diesem Hintergrund untersucht die Autorin in ihrer Arbeit, inwieweit die Rotkreuzschwester auch Arbeitnehmerin der Schwesternschaft sein kann. Dafür geht sie zuerst anhand des traditionellen Arbeitnehmerbegriffs vor und beleuchtet danach das Spannungsverhältnis zwischen Arbeits- und Gesellschaftsrecht in seinen Grundsätzen. In einem eigenen Ansatz entwickelt die Verfasserin die Feststellung der Arbeitnehmereigenschaft auf Vertragsebene mithilfe der AGB-Kontrolle. Sie zeigt auf, dass eine Vertragstypenkontrolle und -korrektur anhand dieser Methode durchführbar ist und verneint damit im Ergebnis die Arbeitnehmereigenschaft der Rotkreuzschwester.