Marktbeherrschung und Drittmarkt
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Die typische Erscheinungsform des Missbrauchs einer marktbeherrschenden Stellung stellt ein Verhalten auf einem vom marktbeherrschenden Unternehmen beherrschten Markt dar, welches zur Schädigung des Restwettbewerbs auf demselben Markt führt. Die vorliegende Studie beschäftigt sich jedoch mit der Frage, ob ein Missbrauch auch dann angenommen werden kann, wenn Marktbeherrschung, Handlung oder Auswirkung auf verschiedenen Märkten auftreten. Der EuGH hat eine solche Möglichkeit zwar bejaht, ohne allerdings präzise Voraussetzungen dafür zu nennen. Eine Antwort soll einerseits die Vielseitigkeit des strategischen Verhaltens marktbeherrschender Unternehmen und dementsprechend die nötige Flexibilität des Kartellrechts, andererseits die Freiheit des unternehmerischen Handels auch von marktbeherrschenden Unternehmen berücksichtigen. Die Studie gliedert sich in zwei Teile. Der erste Teil setzt sich mit den Koppelungsverträgen auseinander, die am häufigsten den Vorwurf mit sich bringen, Marktmachtausdehnung zu ermöglichen. Der zweite Teil erläutert die sonstigen Arten der 'Marktdivergenz' und versucht, von der Kasuistik aus allgemeine Kriterien zu bilden.