Gemeinschaftsrechtliche Unterrichtungs- und Anhörungspflichten und ihre Auswirkungen auf das Betriebsverfassungs-, Personalvertretungs- und Mitarbeitervertretungsrecht
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Die Richtlinie 2002/14/EG ist die derzeit umfassendste europäische Regelung zur Mitwirkung der Arbeitnehmer. Sie gibt nicht nur vor, zu welchen Themen und Entscheidungen die betrieblichen Arbeitnehmervertretungen zwingend zu unterrichten und anzuhören sind, sondern setzt auch Mindeststandards hinsichtlich der organisatorischen Rahmenbedingungen, der Beteiligungsverfahren und der Rechtsdurchsetzung. Die Arbeit untersucht die bislang weitgehend unterschätzten Auswirkungen der Richtlinie auf das deutsche Betriebsverfassungsrecht, das Personalvertretungsrecht des Bundes und der Länder und das kirchliche Mitarbeitervertretungsrecht. Dabei werden bestehende Umsetzungsdefizite aufgezeigt, konkrete Gesetzgebungsvorschläge unterbreitet und die Möglichkeiten einer richtlinienkonformen Auslegung des geltenden Rechts ausgeleuchtet.